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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB´s Drucken E-Mail

 

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Buchung bietet der Kunde Thomas Nägele, Silcherstraße 5 in D-72297 Seewald

– im folgenden Leistungserbringer genannt – den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

Grundlage dieses Vertrages sind die Reiseausschreibungen und die ergänzenden Informationen

des Leistungserbringers für die jeweilige Reise.
1.2. Die Buchung muss schriftlich oder auf elektronischem Weg , wie E-Mail oder Fax, erfolgen.

Bei elektronischer Buchung bestätigt der Leistungserbringer die Buchung auf elektronischem Weg.

Mündlich erteilte Aufträge erlangen erst nach schriftlicher Bestätigung und derer schriftlichen

Annahme durch den Kunden ihre Wirksamkeit. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn dem

Kunden die Einzelheiten der Reise wie Datum, Reservierung und Preis vom Leistungserbringer

bestätigt werden.
1.3. Handelt der anmeldende Kunde als Vertreter für andere, namentlich aufgeführte Teilnehmer,

so ist er für deren Vertragsrechte und –pflichten genauso verantwortlich wie für seine eigenen.

Der Vertreter versichert für die anderen Teilnehmer bevollmächtigt und vertretungsberechtigt zu

sein und erkennt in deren Namen die Vertragsbedingungen an.
1.4. Von den Reisebedingungen abweichende Zusagen sind nicht bindend. Vom Kunden speziell

geäußerte Wünsche müssen ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Sie sind sonst nicht

Bestandteil des Reisevertrages.

2. Bezahlung
Bei Buchung von Mehrtagesreisen (GRUPPENREISEN) wird bis 5 Wochen vor Reiseantritt eine

Abschlagszahlung in Höhe von 70 Prozent der Gesamtkosten gestellt. Die Zahlung muss bis

spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt erfolgen. Nach Beendigung der Reise erfolgt die Restzahlung

in Form eines Verrechnungsschecks oder nach Absprache innerhalb 7 Tage per Überweisung.

Bei Buchungen von Tages- oder Halbtagestouren (REGION À LA CARTE oder SCHWARZWALD

-GUIDE ERLEBNISTOUREN) erfolgt die Bezahlung in Bar bei Antritt der Tour an den Fahrer bzw.

Guide vor Ort. Für den Bereich MIETWAGEN-SERVICE und AUTORUF erfolgt die Bezahlung

durch Absprache.

3. Leistungsänderung
Der Leistungserbringer ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen

unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornierungskosten
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn ohne Angabe von Gründen von der Reise

zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Leistungserbringer unter dessen Anschrift zu

erklären. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der

Leistungserbringer den Anspruch auf den Reisepreis. An seine Stelle tritt eine angemessene

Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in

Abhängigkeit des jeweiligen Reisepreises.

4.3. Der Leistungserbringer hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter

Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten

Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der

Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche

anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach

dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

STORNIERUNGSKOSTEN Statt der nachgewiesenen Kosten gemäß Ziffer 4.2. kann der

Leistungserbringer folgende pauschalen Stornierungskosten erheben:

 

Gültig für GRUPPENREISEN wie nachstehend:

A. Bis 25 Tage vor Reiseantritt keine anfallenden Stornierungskosten
B. Ab dem 24. Tag bis zum 18. Tag vor Reiseantritt bis zu 25 % des Reisepreises
C. Ab dem 17. Tag bis zum 12. Tag vor Reiseantritt bis zu 50 % des Reisepreises
D. Ab dem 11. Tag bis zum 05. Tag vor Reiseantritt bis zu 65 % des Reisepreises
E. Ab dem 04. Tag bis zum 01. Tag vor Reiseantritt bis zu 95 % des Reisepreises
F. Bei Nichtantritt der Reise bis zu 100 % des Reisepreises. 

Gültig für Touren REGION À LA CARTE und SCHWARZWALD-GUIDE ERLEBNISTOUREN

sowie im MIETWAGEN-SERVICE wie nachstehend:

A. Bis 08 Tage vor Antritt der Tour keine anfallenden Stornierungskosten
B. Ab dem 07. bis zum 04. Tag vor Antritt der Tour bis zu 50 % des vereinbarten Reisepreises
C. Ab dem 03. bis zum 01. Tag vor Antritt der Tour bis zu 75 % des vereinbarten Reisepreises
D. Bei Nichtantritt der Tour bis zu 95 % des vereinbarten Reisepreises.

Umbuchungen sind nur mit dem Einverständnis des Leistungserbringers gegen ein Entgelt möglich.

Das Umbuchungsentgelt richtet sich jeweils nach dem Umfang und dem damit verbundenen

Mehraufwand. Umbuchungswünsche des Kunden nach dem Ablauf o. g. Fristen können, sofern die

Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen

gemäß den Ziffern 4.2. und 4.3. und gleichzeitiger Neuanmeldung berücksichtigt werden.

 

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in

Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus

sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

Der Leistungserbringer wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger

bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder

wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Leistungserbringer kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde

ungeachtet einer schriftlich oder mündlich erteilten Abmahnung durch den Leistungserbringer den

Reiseablauf nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige

Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Leistungserbringer, so behält er den Anspruch

auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen aufrechnen lassen.

7. Obliegenheiten des Kunden
7.1. Mängelanzeige
Werden die vereinbarten Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe

verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Leistungserbringer einen aufgetretenen Reisemangel

unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
7.2. Fristsetzung nach Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art,

nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Leistungserbringer erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit

kündigen, hat er dem Leistungserbringer zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies

gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Leistungserbringer verweigert wird oder wenn die

sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Leistungserbringer erkennbares Interesse

des Kunden gerechtfertigt wird.

8. Beschränkung der Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung des Leistungserbringers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf

das Dreifache des Reisepreises beschränkt.
8.2. Die deliktische Haftung des Leistungserbringers für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
8.3. Der Leistungserbringer haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im

Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
9.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb

eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise schriftlich geltend

zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Leistungserbringer unter dessen

Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne

Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden war.
9.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung

beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden

und dem Leistungserbringer Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten

Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Leistungserbringer die Fortsetzung der

Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

10. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer findet ausschließlich

deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Leistungserbringer im Ausland

für die Haftung des Leistungserbringers dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet

bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden

ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

11. Gerichtsstand
11.1. Der Kunde kann den Leistungserbringer nur an dessen Sitz verklagen.
11.2. Dies gilt nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler

Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer anzuwenden sind,

etwas anderes ergibt.


Leistungserbringer:
Nägele Touristik Seewald
D – 72297 Seewald


Stand: November 2011

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 14. Dezember 2011 um 11:08 Uhr
 
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