| Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB´s |
|
|
|
 1. Abschluss des Reisevertrages – im folgenden Leistungserbringer genannt – den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Vertrages sind die Reiseausschreibungen und die ergänzenden Informationen des Leistungserbringers für die jeweilige Reise. Bei elektronischer Buchung bestätigt der Leistungserbringer die Buchung auf elektronischem Weg. Mündlich erteilte Aufträge erlangen erst nach schriftlicher Bestätigung und derer schriftlichen Annahme durch den Kunden ihre Wirksamkeit. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn dem Kunden die Einzelheiten der Reise wie Datum, Reservierung und Preis vom Leistungserbringer bestätigt werden. so ist er für deren Vertragsrechte und –pflichten genauso verantwortlich wie für seine eigenen. Der Vertreter versichert für die anderen Teilnehmer bevollmächtigt und vertretungsberechtigt zu sein und erkennt in deren Namen die Vertragsbedingungen an. geäußerte Wünsche müssen ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Sie sind sonst nicht Bestandteil des Reisevertrages. Abschlagszahlung in Höhe von 70 Prozent der Gesamtkosten gestellt. Die Zahlung muss bis spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt erfolgen. Nach Beendigung der Reise erfolgt die Restzahlung in Form eines Verrechnungsschecks oder nach Absprache innerhalb 7 Tage per Überweisung. Bei Buchungen von Tages- oder Halbtagestouren (REGION À LA CARTE oder SCHWARZWALD -GUIDE ERLEBNISTOUREN) erfolgt die Bezahlung in Bar bei Antritt der Tour an den Fahrer bzw. Guide vor Ort. Für den Bereich MIETWAGEN-SERVICE und AUTORUF erfolgt die Bezahlung durch Absprache. unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren. zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Leistungserbringer unter dessen Anschrift zu erklären. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Leistungserbringer den Anspruch auf den Reisepreis. An seine Stelle tritt eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit des jeweiligen Reisepreises. Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: Leistungserbringer folgende pauschalen Stornierungskosten erheben:  Gültig für GRUPPENREISEN wie nachstehend: A. Bis 25 Tage vor Reiseantritt keine anfallenden Stornierungskosten sowie im MIETWAGEN-SERVICE wie nachstehend: A. Bis 08 Tage vor Antritt der Tour keine anfallenden Stornierungskosten Das Umbuchungsentgelt richtet sich jeweils nach dem Umfang und dem damit verbundenen Mehraufwand. Umbuchungswünsche des Kunden nach dem Ablauf o. g. Fristen können, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß den Ziffern 4.2. und 4.3. und gleichzeitiger Neuanmeldung berücksichtigt werden.  5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Leistungserbringer wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. ungeachtet einer schriftlich oder mündlich erteilten Abmahnung durch den Leistungserbringer den Reiseablauf nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Leistungserbringer, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen aufrechnen lassen. verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Leistungserbringer einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Leistungserbringer erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Leistungserbringer zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Leistungserbringer verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Leistungserbringer erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. das Dreifache des Reisepreises beschränkt. Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise schriftlich geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Leistungserbringer unter dessen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden war. beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Leistungserbringer die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Leistungserbringer im Ausland für die Haftung des Leistungserbringers dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer anzuwenden sind, etwas anderes ergibt.
|
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 14. Dezember 2011 um 11:08 Uhr |


